Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten geben wir nicht ohne meine Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.
Ich bin mit der Speicherung meiner personenbezogenen Daten zur Abrechnung, zur Dokumentationsbetreuung und zur Erstellung von Übergabeprotokollen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden bei Kassenpatientinnen von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung Baden-Württemberg an die Patientin selber. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig aufklärt.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und werden daher privat in Rechnung gestellt:
Benachrichtigung über die Geburt
Um eine übergangslose Betreuung nach der Entlassung zu ermöglichen, muss die Hebamme innerhalb von 24h über die Geburt des Kindes informiert werden. Die Wochenbettbetreuung findet ab dem 3. Lebenstag statt. Eine Betreuung nach ambulanter Geburt kann aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden.
Vertretungsregelung
Die Hebamme verpflichtet sich über geplante Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) und bei kurzfristiger Abwesenheit (Krankheit, Privater Notfall etc.) so früh es ihr möglich ist zu informieren. Eine Vertretung kann aufgrund des Hebammenmangels nicht gewährleistet werden.
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr; Sa, So, Feiertag 10.00-14.00 Uhr (ohne Gewähr), per SMS oder Anruf.
In dringenden Fällen selbstständige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Gynäkologen, Kinderarzt oder dem nächsten Krankenhaus.
Sondervereinbarung:
Urlaub: 21.12.-6.1.25, um Pfingsten 2025 14 Tage
In dieser Zeit werden keine Wochenbettbetreuung und keine Vertretung angeboten.
Wochenbettbetreuung samstags und sonntags nur nach Rücksprache.
Die Betreute verpflichtet sich die jeweils geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln einzuhalten.
Datenverarbeitung:
Die zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen erhobenen Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung der Betreuten weitergegeben - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.
Consumers are entitled to a right of withdrawal under the following conditions: A consumer is any natural person who concludes a legal transaction for purposes that cannot be predominantly attributed to either their commercial or independent professional activity. The midwife/midwifery practice points out the following to the participant: You have the right to cancel this contract within 14 days without giving reasons. The cancellation period is 14 days from the day the contract is concluded. In order to exercise your right of withdrawal, you must inform the midwife of your decision to withdraw from this contract by means of a clear statement (e.g. a letter sent by post or by email). In order to meet the cancellation period, it is sufficient that you send the notification of your exercise of the right of cancellation before the cancellation period expires.
Consequences of revocation
The midwife/midwifery practice must repay all payments received from the participant immediately, but at the latest within 14 days from the day on which notification of the revocation was received. If the participant has requested that the service begin during the cancellation period, she must pay the midwifery practice an appropriate amount that corresponds to the proportion of the service used up to that point.