Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten geben wir nicht ohne meine Einwilligung weiter - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.
Ich bin mit der Speicherung meiner personenbezogenen Daten zur Abrechnung, zur Dokumentationsbetreuung und zur Erstellung von Übergabeprotokollen einverstanden. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden bei Kassenpatientinnen von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei Privatpatientinnen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Hebammen-Privatgebührenverordnung Baden-Württemberg an die Patientin selber. Für Anzahl oder Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren Erreichen die Hebamme rechtzeitig aufklärt.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und werden daher privat in Rechnung gestellt:
Benachrichtigung über die Geburt
Um eine übergangslose Betreuung nach der Entlassung zu ermöglichen, muss die Hebamme innerhalb von 24h über die Geburt des Kindes informiert werden. Die Wochenbettbetreuung findet ab dem 3. Lebenstag statt. Eine Betreuung nach ambulanter Geburt kann aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden.
Vertretungsregelung
Die Hebamme verpflichtet sich über geplante Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) und bei kurzfristiger Abwesenheit (Krankheit, Privater Notfall etc.) so früh es ihr möglich ist zu informieren. Eine Vertretung kann aufgrund des Hebammenmangels nicht gewährleistet werden.
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8.00-18.00 Uhr; Sa, So, Feiertag 10.00-14.00 Uhr (ohne Gewähr), per SMS oder Anruf.
In dringenden Fällen selbstständige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Gynäkologen, Kinderarzt oder dem nächsten Krankenhaus.
Sondervereinbarung:
Urlaub: 21.12.-6.1.25, um Pfingsten 2025 14 Tage
In dieser Zeit werden keine Wochenbettbetreuung und keine Vertretung angeboten.
Wochenbettbetreuung samstags und sonntags nur nach Rücksprache.
Die Betreute verpflichtet sich die jeweils geltenden Hygiene- und Infektionsschutzregeln einzuhalten.
Datenverarbeitung:
Die zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen erhobenen Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung der Betreuten weitergegeben - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.